
Hautveränderungen wie Pigmentmale, Hautknoten oder chronische Wunden sollten stets ärztlich abgeklärt werden – insbesondere, wenn sie in Größe, Farbe oder Form Veränderungen zeigen. Denn hinter scheinbar harmlosen Veränderungen können sich auch bösartige Hauttumoren wie das
verbergen.
EINE FRÜHZEITIGE ABKLÄRUNG KANN ENTSCHEIDEND SEIN – WIR BERATEN SIE KOMPETENT UND INDIVIDUELL.
30min – 2h
meist örtliche Betäubung
individuell
ab EUR 660,–
In unserer Praxis für Plastische und Ästhetische Chirurgie bieten wir Ihnen eine fundierte Diagnostik sowie die chirurgische Entfernung auffälliger Hautveränderungen. Dabei legen wir großen Wert auf vollständige Entfernung bei gleichzeitig ästhetisch möglichst unauffälligem Ergebnis. Die feingewebliche Untersuchung (Histologie) gibt dabei zusätzliche Sicherheit.
Bei auffälligen Hautveränderungen ist der*die Hautarzt*ärztin meist die erste Anlaufstelle – insbesondere für die konservative Diagnostik (z. B. Dermatoskopie), Verlaufskontrollen und kleinere Probenentnahmen wie Stanzen oder Biopsien. So kann abgeklärt werden, um welche Art von Hautveränderung es sich handelt.
Sobald jedoch ein chirurgischer Eingriff notwendig ist, kann der Besuch bei plastischen Chirurg:innen besonders sinnvoll sein – vor allem, wenn:
In diesen Fällen legen wir besonderen Wert auf ein präzises operatives Vorgehen, das sowohl medizinische Sicherheit als auch ein möglichst unauffälliges ästhetisches Ergebnis gewährleistet.
Die Entfernung von Hautveränderungen erfolgt in unserer Praxis je nach Art, Lage und Verdachtsdiagnose:
Hautveränderungen wie Pigmentmale, Hautknoten, chronische Wunden oder veränderte Muttermale können harmlos sein – müssen es aber nicht.
Jede Veränderung in Größe, Farbe, Form oder Oberfläche sollte deshalb ärztlich abgeklärt werden.
Denn nicht selten steckt hinter einem zunächst unauffälligen Hautbefund eine bösartige Hauterkrankung wie:
Ja, in medizinisch begründeten Fällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten (anteilmäßig) für die Entfernung von Hautveränderungen.
Das gilt zum Beispiel, wenn:
In diesen Fällen ist eine Überweisung durch Ihre n Haus- oder Hautarztärztin hilfreich. Die feingewebliche Untersuchung (Histologie) ist dabei in der Regel inkludiert.
Nicht übernommen werden die Kosten, wenn die Entfernung rein ästhetisch motiviert ist – z. B. bei störenden, aber harmlosen Muttermalen oder Hautanhängseln (Fibromen). Diese Leistungen gelten als Selbstzahlerleistung (Wahlarztbereich).
In unseren Ordinationen in Innsbruck (Dr. Monika Mattesich) und Schwaz (Dr. Tanja Wachter) in Tirol beraten wir Sie gerne.