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Hautveränderungen entfernen – medizinisch & ästhetisch sicher

Hautveränderungen wie Pigmentmale, Hautknoten oder chronische Wunden sollten stets ärztlich abgeklärt werden – insbesondere, wenn sie in Größe, Farbe oder Form Veränderungen zeigen. Denn hinter scheinbar harmlosen Veränderungen können sich auch bösartige Hauttumoren wie das

  • Basaliom
  • Spinaliom
  • maligne Melanom

verbergen.

EINE FRÜHZEITIGE ABKLÄRUNG KANN ENTSCHEIDEND SEIN – WIR BERATEN SIE KOMPETENT UND INDIVIDUELL.

Eingriffsdauer:

30min – 2h

Narkose:

meist örtliche Betäubung

Ausfallzeit:

individuell

Kosten:

ab EUR 660,-

Diagnostik & Behandlung von Hautveränderungen

  • Exakte klinische Untersuchung durch erfahrene Fachärzt:innen
  • Gewebeschonende chirurgische Entfernung verdächtiger Hautveränderungen
  • Histologische Untersuchung (Biopsie) zur feingeweblichen Diagnosesicherung
  • Ästhetisch optimierte Nahttechniken, um Narbenbildung zu minimieren

In unserer Praxis für Plastische und Ästhetische Chirurgie bieten wir Ihnen eine fundierte Diagnostik sowie die chirurgische Entfernung auffälliger Hautveränderungen. Dabei legen wir großen Wert auf vollständige Entfernung bei gleichzeitig ästhetisch möglichst unauffälligem Ergebnis. Die feingewebliche Untersuchung (Histologie) gibt dabei zusätzliche Sicherheit.

Wann ist der Gang zu plastischen Chirurg:innen sinnvoll – und wann zum Hautarzt?

Bei auffälligen Hautveränderungen ist der*die Hautarzt*ärztin meist die erste Anlaufstelle – insbesondere für die konservative Diagnostik (z. B. Dermatoskopie), Verlaufskontrollen und kleinere Probenentnahmen wie Stanzen oder Biopsien. So kann abgeklärt werden, um welche Art von Hautveränderung es sich handelt.

Sobald jedoch ein chirurgischer Eingriff notwendig ist, kann der Besuch bei plastischen Chirurg:innen besonders sinnvoll sein – vor allem, wenn:

  • eine komplette Entfernung (Exzision) eines Hauttumors notwendig ist
  • nach einer Erst-OP beim Hautarzt Sicherheitsabstände nicht erreicht wurden und nachgeschnitten werden muss
  • die Hautveränderung größer als 1–2 cm ist oder
  • sie sich an ästhetisch oder funktionell sensiblen Stellen befindet – etwa im Bereich von Augen, Nase, Lippen, Ohren, Hals, Händen oder Gelenken

In diesen Fällen legen wir besonderen Wert auf ein präzises operatives Vorgehen, das sowohl medizinische Sicherheit als auch ein möglichst unauffälliges ästhetisches Ergebnis gewährleistet.

Wie werden Hautveränderungen entfernt?

Die Entfernung von Hautveränderungen erfolgt in unserer Praxis je nach Art, Lage und Verdachtsdiagnose:

  • Lokale Betäubung: Der Eingriff wird in der Regel ambulant und unter örtlicher Betäubung durchgeführt.
  • Chirurgische Entfernung: Die Hautveränderung wird gewebeschonend entfernt – mit besonderem Augenmerk auf ein ästhetisch optimales Ergebnis.
  • Naht und Nachsorge: Die Wunde wird spannungsfrei verschlossen, die Naht kosmetisch exakt geführt. Nach ca. 7–14 Tagen erfolgt die Nahtentfernung.
  • Histologische Untersuchung: Jede entfernte Hautveränderung wird im Labor histologisch untersucht, um eine sichere Diagnose zu gewährleisten.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Hautveränderungen wie Pigmentmale, Hautknoten, chronische Wunden oder veränderte Muttermale können harmlos sein – müssen es aber nicht.
Jede Veränderung in Größe, Farbe, Form oder Oberfläche sollte deshalb ärztlich abgeklärt werden.
Denn nicht selten steckt hinter einem zunächst unauffälligen Hautbefund eine bösartige Hauterkrankung wie:

  • Basaliom (weißer Hautkrebs)
  • Spinaliom
  • Malignes Melanom (schwarzer Hautkrebs)

Ja, in medizinisch begründeten Fällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten (anteilmäßig) für die Entfernung von Hautveränderungen.

Das gilt zum Beispiel, wenn:

  • der Verdacht auf eine bösartige Hautveränderung besteht
  • die Entfernung aus medizinisch-funktionellen Gründen notwendig ist (z. B. ständiges Reiben, Schmerzen)

In diesen Fällen ist eine Überweisung durch Ihre n Haus- oder Hautarztärztin hilfreich. Die feingewebliche Untersuchung (Histologie) ist dabei in der Regel inkludiert.

Nicht übernommen werden die Kosten, wenn die Entfernung rein ästhetisch motiviert ist – z. B. bei störenden, aber harmlosen Muttermalen oder Hautanhängseln (Fibromen). Diese Leistungen gelten als Selbstzahlerleistung (Wahlarztbereich).

SIE HABEN INTERESSE AN EINER BEHANDLUNG?

In unseren Ordinationen in Innsbruck (Dr. Monika Mattesich) und Schwaz (Dr. Tanja Wachter) in Tirol beraten wir Sie gerne.